EU-Medizinprodukte-Verordnung (2017/745/EG)
Seit 25.5.2017 trat die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung MDR in Kraft.
Diese formuliert von nun an die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten. Sie fasst zwei bisher eigenständige Medizinprodukte-Richtlinien zusammen und ersetzt sie. Als europäische Verordnung, in Abgrenzung von europäischen Richtlinien, ist die Medical Device Regulation innerhalb einer Frist von 3 Jahren als europäisches, übernationales Recht anzuwenden.
Unser Zeitplan sieht wie folgt aus:
Gerne möchten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Umsetzung der MDR beantworten und Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Hierzu haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen in der folgenden Tabelle bereits einmal zusammengefasst.
Opalstr. 54
84032 Altdorf
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